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                        SACHSENKREUZ-SPORTVEREIN HEILIGENWALD  e.V. 
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        GESCHÄFTSORDNUNG
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        I. Allgemeiner Teil:
                        
                        
                          
                        
                        
                        Diese Geschäftsordnung ist
                        Bestandteil der Satzung des Sachsenkreuz-Sportverein Heiligenwald
                        e.V. Die Grundlage dieser Ordnung ergibt sich aus § 3. Absatz 4) a.
                        sowie § 27. Absatz 1) der vorgenannten Satzung. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        Diese Geschäftsordnung regelt die
                        Aufgaben und Pflichten aller Organe des SSV Heiligenwald, sofern sie
                        nicht ausdrücklich in der vorgenannten Satzung bereits eindeutig
                        geregelt sind. Sie soll Grundlage für eine reibungslose und
                        zweckmäßige Zusammenarbeit aller Vereinsorgane sein.  
                              
                        
                        
                        Der Vorstand kann, wie in der Satzung geregelt,
                        Ausschüsse bilden, die die Vorstandsmitglieder in ihrer Arbeit unterstützen bzw.
                        entlasten. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        II. Aufgaben und
                        Pflichten der Organe: 
                        
                        
                          
                        § 1.  Die
                        Vorstandsmitglieder und Ausschussvorsitzende haben bedingt durch die
                        Übernahme ihrer vereinsinternen Ämter eine besondere Verantwortung
                        sowie Fürsorgepflicht gegenüber allen Vereinsmitgliedern. Um dieser
                        Verantwortung gerecht werden zu können, sind die nachfolgenden
                        Einzelaufgaben zu übernehmen: 
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Vereinsvorsitzende
                                (nachfolgend 1V genannt) hat folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 1V hat den Verein nach
                                        Außen hin zu repräsentieren und zu vertreten. Dies
                                        insbesondere zu Sitzungen, Besprechungen oder anderen
                                        Veranstaltungen an denen Personen aus Politik, der
                                        übergeordneten Sportbünde oder anderer Körperschaften wie
                                        andere Vereine teilnehmen. Kann der 1V an einem solchen
                                        Termin nicht teilnehmen, wird er durch den stellvertretenden
                                        Vorsitzenden vertreten. Der 1V hat dies dann zu
                                        organisieren.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 1V fertigt zu Beginn
                                        eines jeden Kalenderjahres einen Rahmenterminplan an, in dem
                                        die wichtigsten Termine wie Mitgliederversammlung,
                                        Vorstandsitzungen, Großveranstaltungen, Vereinsfeste
                                        terminlich eingeplant sind. Dieser Plan ist auf den
                                        Internetseiten des Vereins von ihm zu veröffentlichen und
                                        aktuell zu halten.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 1V organisiert die
                                        jährliche Mitgliederversammlung. Er sorgt für die
                                        rechtzeitige Einladung der Mitglieder, organisiert den
                                        Versammlungsort und fertigt einen schriftlichen
                                        Rechenschaftsbericht für den geschäftsführenden Vorstand an.
                                        Er leitet die Versammlung. 
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 1V hat rechtzeitig
                                        (mind. 14 Tage vor dem Termin) mit einer entsprechenden
                                        Tagesordnung und unter Angabe des Sitzungslokales zu den
                                        Vorstandsitzungen schriftlich einzuladen. Diese Einladung
                                        kann per Email erfolgen.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 1V hat alle notwendigen
                                        Verwaltungsaufgaben, die für eine reibungslose
                                        Vereinsführung notwendig sind, wie interne sowie externe
                                        Kommunikation, interner Informationsaustausch,
                                        Mitgliederverwaltung, notwendige Mitgliederauswertungen,
                                        behördliche, verwaltungstechnische sowie
                                        versicherungstechnische Meldungen,  Anträge und Maßnahmen
                                        fristgerecht auszuführen. Weiterhin hat er eine lückenlose
                                        Vereinsdokumentation zu führen und zu archivieren. 
                                        
                                        
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 1V prüft alle
                                        Kostenbelege, Rechnungen, Abrechnungen jeglicher Art, die
                                        aus Haushaltsmitteln des Vereins ausgezahlt werden sollen
                                        auf die sachliche Richtigkeit. Die Belege sind nach der
                                        Prüfung mit einem Buchungsvermerk (Angabe der zu belastenden
                                        Kostenstelle) sowie der Unterschrift für die sachliche
                                        Richtigkeit an den Schatzmeister zur Auszahlung weiter zu
                                        leiten.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 1V hat sich im Bereich
                                        der gesetzlichen, versicherungstechnischen  und
                                        behördlichen  Vorschriften, die den Verein betreffen auf dem
                                        aktuellen Kenntnisstand zu halten. Dies durch angebotene
                                        Fortbildungskurse z.B. beim LSVS. Er hat den
                                        stellvertretenden Vorsitzenden zeitnah über Änderungen und
                                        Neuerungen zu unterrichten.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 1V hat Verträge und/oder
                                        Vereinbarungen mit Dritten, wie z.B. Trainervereinbarungen,
                                        Vereinbarungen mit ggf. im Verein eingesetzten Honoratioren
                                        oder eines Geschäftsführers auszuarbeiten und zu
                                        unterzeichnen. Hierbei hat er die gesetzlichen und
                                        steuerlichen Vorgaben zu beachten.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der stellvertretende Vorsitzende
                                (nachfolgend 2V genannt)
 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 2V übernimmt bei
                                        Abwesenheit oder Verhinderung des 1V alle nachfolgend
                                        aufgeführten Pflichten des 1V.: § 1.1.a; § 1.1.b; § 1.1.c; §
                                        1.1.d; § 1.1.e; § 1.1.f;
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 2V übernimmt bei den
                                        Vorstandsitzungen sowie bei den Mitgliederversammlungen  die
                                        Protokollführung. Die Protokolle sind spätestens nach 10
                                        Tagen dem 1V zur weiteren Verwendung per Email zuzusenden.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der 2V übernimmt Sonderaufgaben in Absprache mit dem
                                        Vorstand. Er kann hierzu temporär eine Arbeitsgruppe benennen, die aus Mitgliedern und
                                        Nichtmitgliedern bestehen kann und mit ihm zusammen notwendigen Maßnahmen organisiert und durchführt,
                                        dies in enger Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Schatzmeister (nachfolgend
                                SM genannt) hat folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der SM prüft nach der
                                        sachlichen Prüfung durch den 1V; bzw. 2V die rechnerische
                                        Richtigkeit aller Kostenbelege, Rechnungen und Abrechnungen
                                        jeder Art und bestätigt dies durch seine Unterschrift auf
                                        dem entsprechenden Beleg.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der SM nimmt aus dem
                                        Vereinsvermögen nach der sachlichen Prüfung durch den 1V,
                                        bzw. 2V, sowie seiner rechnerischen Prüfung alle notwendigen
                                        Auszahlungen vor.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der SM verbucht alle Ein-
                                        und Auszahlungen aus dem Vereinsvermögen nach einem
                                        festgelegten Kontenplan in einem EDV-Finanzbuch. Die
                                        Buchungen sind zeitnah auszuführen.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der SM fertigt jeweils zur
                                        letzten Vorstandsitzung eines Geschäftsjahres einen
                                        Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr an. In diesem
                                        sind alle voraussichtlichen Aus- und Einnahmen zu erfassen.
                                        Der Vorstand entscheidet über den Haushaltsplan.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der SM terminiert mindestens
                                        drei Wochen vor einer Mitgliederversammlung eine
                                        Kassenprüfung. Er lädt hierzu die beiden gewählten
                                        Kassenprüfer sowie den 1V und 2V ein.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der SM fertigt zu den
                                        Mitgliederversammlungen einen detaillierten Kassenbericht
                                        an, in dem die gesamten Aus- und Einnahmen des abgelaufenen
                                        Geschäftsjahres sowie die Jahresbilanzen aufgeführt und
                                        ersichtlich sind. Den Kassenbericht trägt der SM der
                                        Versammlung vor. 
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der SM führt zu dem
                                        EDV-Finanzbuch ein Buchungsjournal. Alle Originalbelege
                                        sowie die Original-Bankauszüge aller Bankkonten werden von
                                        ihm verwaltet.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der SM fertigt zu jeder
                                        Vorstandsitzung eine Ausgaben / Einnahmenübersicht an, aus
                                        der ein Soll / Ist – Vergleich des derzeitigen Finanzstatus
                                        ersichtlich sein muss. Er gibt dem Vorstand eine genaue
                                        Übersicht der liquiden Mittel.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Leiter Breitensport
                                (nachfolgend LB gebannt) hat die folgenden Aufgaben zu
                                übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LB vertritt die
                                        Interessen der Mitglieder, die den Breitensportarten angehören,
                                        innherhalb des Vereinsvorstandes. Er ist verantwortlich für die
                                        Organisation und Durchführung aller vom Verein angebotenten
                                        Freizeit- und Breitensportmaßnahmen.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LB kann nach seiner
                                        Wahl bei der Mitgliederversammlung einen Ausschuss bilden, wobei aus jedem übergeordnetem
                                        Breitensportangebot (siehe Organisationsplan) mindestens ein
                                        Vertreter im Ausschuss vertreten sein sollte. Außerdem soll
                                        der Jugendleiter dem Ausschuss angehören.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Spätestens sechs Wochen nach
                                        seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LB lädt zu den Breitensport-Ausschusssitzungen ein.
                                        Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter
                                        Angabe der Tagesordnung schriftlich an die
                                        Ausschussmitglieder. Der Auschuss ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Ausschussmitglieder
                                        ommer beschlussfähig. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit
                                        entscheidet die Stimme des Auschussvorsitzenden. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen,
                                        das dem Vorsitzenden zur Kenntnis vorzulegen ist.
                                        
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Leiter Wettkampfsport
                                (nachfolgend LW genannt) hat die folgenden Aufgaben zu
                                übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LW vertritt die
                                        Interessen der Mitglieder, die den Wettkampfsportarten angehören, innerhalb des
                                        Vereinsvorstandes.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LW kann nach seiner
                                        Wahl bei der Mitgliederversammlung seinen Ausschuss bilden, wobei aus jedem übergeordnetem
                                        Wettkampfsportangebot (siehe Organisationsplan) mindestens
                                        ein Vertreter im Ausschuss vertreten sein sollte. Außerdem
                                        soll der Jugendleiter dem Ausschuss angehören.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Spätestens sechs Wochen nach
                                        seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LW lädt zu den Spielausschusssitzungen ein. Die
                                        Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe
                                        der Tagesordnung schriftlich an die Ausschussmitglieder.Der Spielauschuss ist unabhängig
                                        von der Anzahl der erschienen Ausschussmitglieder immmer beschlussfähig. Abstimmungen im
                                        Spielausschuss erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet
                                         die Stimme des Auschussvorsitzenden. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen,
                                        das dem Vorsitzenden zur Kenntnis vorzulegen ist
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LW benennt ggf. je angebotene
                                        Wettkampfsportart aus dem SpA eine Verbindungsperson, die
                                        das Bindeglied zu den entsprechenden Sport-Fachverbänden
                                        bildet.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Jugendleiter (nachfolgend LJ
                                genannt) hat die folgenden Aufgaben zu übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LJ vertritt die
                                        Interessen aller jugendlichen Vereinsmitglieder innerhalb
                                        des Vereinsvorstandes.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LJ  kann nach seiner
                                        Wahl bei der Mitgliederversammlung einen Ausschuss bilden,
                                        wobei aus jedem Sportangebot an dem  jugendliche Vereinsmitglieder teilnehmen (siehe
                                        Organisationsplan), mindestens ein Vertreter im Ausschuss
                                        vertreten sein soll. Dies können jugendliche Mitglieder die
                                        das 16. Lebensjahr vollendet haben oder erwachsene
                                        Mitglieder z.B. Trainer oder Betreuer sein. Der Jugendausschuss ist verantwortlich
                                        für die Organisation und Überwachung aller vom Verein angebotenen Kinder- und Jugenmaßnahmen.
                                        Der Jugendauschuss ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Ausschussmitglieder immmer
                                        beschlussfähig. Abstimmungen im Spielausschuss erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit.
                                        Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Auschussvorsitzenden.
                                        Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen,dass dem Vorsitzenden zur Kenntnis vorzulegen
                                        ist 
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Spätestens sechs Wochen nach
                                        seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LJ lädt zu den Jugendausschusssitzungen ein. Die
                                        Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe
                                        der Tagesordnung schriftlich an die Ausschussmitglieder.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LJ ist Ansprechpartner
                                        für Eltern und Erziehungsberechtigte aller jugendlichen
                                        Sportler innerhalb des Vereins.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LJ benennt ggf. je
                                        angebotene Wettkampfsportart aus dem JA eine
                                        Verbindungsperson, die das Bindeglied zu den entsprechenden
                                        Sport-Fachverbänden bildet.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Pressekoordinator
                                (nachfolgend LP genannt) hat die folgenden Aufgaben zu
                                übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LP ist für jegliche
                                        Außendarstellung des Vereins verantwortlich. 
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LP kann nach seiner
                                        Wahl bei der Mitgliederversammlung einen Ausschuss bilden. Er kann innerhalb dieses
                                        Ausschusses Aufgaben verteilen und Zuständigkeitsbereiche
                                        definieren. Der Presseauschuss setzt sich zusammen aus dem Pressekoordinator als Vorsitzenden
                                        sowie aus Mitgliedern, die vom LP zu benennen sind.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Spätestens sechs Wochen nach
                                        seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        
                                
                                        - 
                                        
                                        Der LP lädt zu den Presseausschusssitzungen ein. Die
                                        Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe
                                        der Tagesordnung schriftlich an die Ausschussmitglieder.
 
                                 
                         
                        
                        
                          
                        § 2.  Die
                        Ausschüsse haben die Aufgabe, den Vereinsvorstand zu entlasten. Sie
                        erarbeiten innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche funktionsfähige
                        Möglichkeiten um den Sportbetrieb oder Organisationskomplexe
                        innerhalb des Vereins zu installieren, zu erhalten und weiter zu
                        verbessern. Die Ausschüsse können um fachspezifische Aufgaben besser
                        bearbeiten zu können auch weitere Arbeitsgruppen bilden, die dem
                        entsprechenden Ausschuss zuarbeiten. Die Ausschüsse werden nicht
                        durch die Mitgliederversammlung gewählt, sondern  durch die
                        entsprechenden Fachleiter temporär benannt. Die Ausschüsse haben im
                        Einzelnen die nachfolgenden Aufgaben: 
                          
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Breitensportausschuss
                                (nachfolgend BA genannt) hat die folgende Aufgaben zu
                                übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                        a.      
                        Der BA organisiert den
                        Sportbetrieb aller Breitensportangebote des Vereins. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        b.      
                        Der BA organisiert in
                        Zusammenarbeit mit den Übungsleitern die Trainings/Übungseinheiten
                        und Kurse der angebotenen Breitensportarten wie Hallentermine und
                        Trainingspläne. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        c.      
                        Der BA organisiert das
                        Übungsleiterwesen bzw. den Einsatz von Kursleitern innerhalb der
                        angebotenen Breitensportarten. Er prüft hierbei, ob die Übungsleiter
                        und Kursleiter fachlich geeignet sind. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        d.      
                        Der BA überwacht das
                        Einhalten einer einmal jährlichen fachbezogenen Weiterbildung aller
                        im Breitensport eingesetzten Übungsleiter und Kursleiter. Er ist
                        ggf. bei der Suche nach geeigneten Fortbildungsmaßnahmen behilflich. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        e.      
                        Der BA sorgt für die
                        notwendigen Sportgeräte und Hilfsmittel und ggf. Genehmigungen die
                        zur Ausübung der jeweiligen Breitensportarten notwendig sind. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        f.        
                        Der BA sucht nach
                        weiteren Breitensportarten die dem SSV angegliedert werden können
                        mit dem Ziel ein noch größeres Breitensportspektrum anbieten zu
                        können und somit eine Mitgliedermaximierung zu erreichen. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        g.      
                        Der BA gibt an den
                        Presseausschuss oder Presskoordinator Informationen weiter um notwendige Werbemaßnahmen
                        für die Breitensportarten in den Medien schalten zu können. 
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Spielausschuss (nachfolgend
                                SpA genannt) hat die folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                        a.      
                        Der SpA organisiert
                        den gesamten Spielbetrieb aller Wettkampfsportangebote des Vereins. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        b.      
                        Der SpA organisiert
                        alle notwendigen Maßnahmen, die zu einem geordneten
                        Wettkampf-Sportbetrieb im Aktiven- sowie auch im Nachwuchsbereich
                        notwendig sind. Dies sind im einzelnen: Mannschaften
                        zusammenstellen, Mannschaften und Einzelsportler zur Spielrunde der
                        Fachverbände oder zu deren Turnieren melden, wobei die
                        entsprechenden Termine und Richtlinien der Fachverbände zu beachten
                        sind,  den Spielbetrieb überwachen, Hallentermine für Heimspiele
                        organisieren, Spielpläne aufstellen und an die Sportler
                        weiterleiten. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        c.      
                        Der SpA organisiert
                        das Trainings- und Übungsleiterwesen innerhalb der angebotenen
                        Wettkampfsportarten. Er prüft hierbei, ob die Übungsleiter und
                        Trainer fachlich geeignet sind. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        d.      
                        Der SpA überwacht das
                        Einhalten einer einmal jährlichen fachbezogenen Weiterbildung aller
                        im Wettkampfsport eingesetzten Übungsleiter und Trainer. Er ist ggf.
                        bei der Suche nach geeigneten Fortbildungsmaßnahmen behilflich. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        e.      
                        Der SpA sorgt für die
                        notwendigen Sportgeräte und Hilfsmittel, die zur Ausübung der
                        jeweiligen Wettkampfsportarten notwendig sind. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        f.        
                        Der SpA animiert die
                        Sportler auch zu einer Schieds- bzw. Kampfrichterausbildung in den
                        angebotenen Sportarten. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        g.      
                        Der SpA gibt an den
                        Presseausschuss  oder Pressekoordinator Informationen weiter um notwendige Werbemaßnahmen
                        für die Wettkampfsportarten in den Medien schalten zu können. 
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Jugendausschuss (nachfolgend
                                JA genannt) hat die folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                        a.      
                        Der JA vertritt die
                        Interessen aller minderjährigen Mitglieder innerhalb des Vereins
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                        b.      
                        Der JA überwacht den
                        Spielbetrieb im Breitensport- sowie Wettkampfsport, an dem
                        jugendliche Sportler teilnehmen. Hierbei überwacht er insbesondere
                        das Einhalten von Richtlinien, die dem Schutze der jugendlichen
                        Sportler dienen.  
                        
                        
                          
                        
                        
                        c.      
                        Der JA strebt in
                        Zusammenarbeit mit den Jugendtrainern eine Verbesserung oder
                        Optimierung der Trainings- und Wettkampfqualität an.  
                        
                        
                          
                        
                        
                        d.      
                        Der JA organisiert
                        außersportliche Veranstaltungen, die dem gesellschaftlichen
                        Zusammenleben aller jugendlichen Mitglieder dienen.  
                        
                        
                          
                        
                        
                        e.      
                        Der JA gibt an den
                        Presseausschuss  oder Pressekoordinator Informationen weiter um notwendige Werbemaßnahmen
                        für den Jugendsport in den Medien schalten zu können. 
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                                - 
                                
                                Der Presseausschuss (nachfolgend
                                PA genannt) hat die folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                        a.        
                        Der PA organisiert die
                        gesamte Außendarstellung des Vereins  
                        
                        
                          
                        
                        
                        b.      
                        Der PA veröffentlicht
                        nach vorheriger Prüfung zeitnah Berichte aus dem gesamten
                        Vereinsgeschehen in den regionalen Medien. Diese können durch
                        Ausschussmitglieder oder andere Vereinsmitglieder angefertigt sein.
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                        c.      
                        Der PA organisiert die
                        notwendigen Schnittstellen zu allen Medien bei Großveranstaltungen,
                        die durch den Verein ausgerichtet werden. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        d.        
                        Der PA pflegt die
                        vereinseigenen Internetseiten. Er hält diese auf möglichst aktuellem
                        Stand. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        e.        
                        Der PA übernimmt die
                        Organisation, die zum Erscheinen des jährlichen Vereinsheftes
                        notwenig sind. 
                        
                        
                          
                        
                        
                        f.      
                        Der PA veröffentlicht
                        notwendige Werbemaßnahmen, die durch andere Vereinsausschüsse an ihn
                        weitergeleitet werden nach Absprache mit diesen in den
                        entsprechenden Medien. 
                        
                        
                          
                        
                        
                                
                         
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        
                        Diese Geschäftsordnung ist
                        Bestandteil der Satzung des SSV Heiligenwald e.V. in ihrer
                        Neufassung vom 19.05.2011. 
                        
                        
                        Sie ist in der ordentlichen
                        Mitgliederversammlung vom 19.05.2011 beschlossen und genehmigt. 
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        
                        Schiffweiler – Heiligenwald, den
                        19.05.2011  
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        
                        Für die Richtigkeit: 
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        
                          
                        
                        
                        
                        ………………………..                                                              
                        …………………... 
                        
                        
                        1.
                        Vorsitzender                                                                       
                        Protokollführer 
                         |