SACHSENKREUZ-SPORTVEREIN HEILIGENWALD e.V.
GESCHÄFTSORDNUNG
I. Allgemeiner Teil:
Diese Geschäftsordnung ist
Bestandteil der Satzung des Sachsenkreuz-Sportverein Heiligenwald
e.V. Die Grundlage dieser Ordnung ergibt sich aus § 3. Absatz 4) a.
sowie § 27. Absatz 1) der vorgenannten Satzung.
Diese Geschäftsordnung regelt die
Aufgaben und Pflichten aller Organe des SSV Heiligenwald, sofern sie
nicht ausdrücklich in der vorgenannten Satzung bereits eindeutig
geregelt sind. Sie soll Grundlage für eine reibungslose und
zweckmäßige Zusammenarbeit aller Vereinsorgane sein.
II. Aufgaben und
Pflichten der Organe:
§ 1. Die
Vorstandsmitglieder und Ausschussvorsitzende haben bedingt durch die
Übernahme ihrer vereinsinternen Ämter eine besondere Verantwortung
sowie Fürsorgepflicht gegenüber allen Vereinsmitgliedern. Um dieser
Verantwortung gerecht werden zu können, sind die nachfolgenden
Einzelaufgaben zu übernehmen:
-
Der Vereinsvorsitzende
(nachfolgend 1V genannt) hat folgende Aufgaben zu übernehmen:
-
Der 1V hat den Verein nach
Außen hin zu repräsentieren und zu vertreten. Dies
insbesondere zu Sitzungen, Besprechungen oder anderen
Veranstaltungen an denen Personen aus Politik, der
übergeordneten Sportbünde oder anderer Körperschaften wie
andere Vereine teilnehmen. Kann der 1V an einem solchen
Termin nicht teilnehmen, wird er durch den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten. Der 1V hat dies dann zu
organisieren.
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Der 1V fertigt zu Beginn
eines jeden Kalenderjahres einen Rahmenterminplan an, in dem
die wichtigsten Termine wie Mitgliederversammlung,
Vorstandsitzungen, Großveranstaltungen, Vereinsfeste
terminlich eingeplant sind. Dieser Plan ist auf den
Internetseiten des Vereins von ihm zu veröffentlichen und
aktuell zu halten.
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Der 1V organisiert die
jährliche Mitgliederversammlung. Er sorgt für die
rechtzeitige Einladung der Mitglieder, organisiert den
Versammlungsort und fertigt einen schriftlichen
Rechenschaftsbericht für den geschäftsführenden Vorstand an.
Er leitet die Versammlung.
-
Der 1V hat rechtzeitig
(mind. 14 Tage vor dem Termin) mit einer entsprechenden
Tagesordnung und unter Angabe des Sitzungslokales zu den
Vorstandsitzungen schriftlich einzuladen. Diese Einladung
kann per Email erfolgen.
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Der 1V hat alle notwendigen
Verwaltungsaufgaben, die für eine reibungslose
Vereinsführung notwendig sind, wie interne sowie externe
Kommunikation, interner Informationsaustausch,
Mitgliederverwaltung, notwendige Mitgliederauswertungen,
behördliche, verwaltungstechnische sowie
versicherungstechnische Meldungen, Anträge und Maßnahmen
fristgerecht auszuführen. Weiterhin hat er eine lückenlose
Vereinsdokumentation zu führen und zu archivieren.
-
Der 1V prüft alle
Kostenbelege, Rechnungen, Abrechnungen jeglicher Art, die
aus Haushaltsmitteln des Vereins ausgezahlt werden sollen
auf die sachliche Richtigkeit. Die Belege sind nach der
Prüfung mit einem Buchungsvermerk (Angabe der zu belastenden
Kostenstelle) sowie der Unterschrift für die sachliche
Richtigkeit an den Schatzmeister zur Auszahlung weiter zu
leiten.
-
Der 1V hat sich im Bereich
der gesetzlichen, versicherungstechnischen und
behördlichen Vorschriften, die den Verein betreffen auf dem
aktuellen Kenntnisstand zu halten. Dies durch angebotene
Fortbildungskurse z.B. beim LSVS. Er hat den
stellvertretenden Vorsitzenden zeitnah über Änderungen und
Neuerungen zu unterrichten.
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Der 1V hat Verträge und/oder
Vereinbarungen mit Dritten, wie z.B. Trainervereinbarungen,
Vereinbarungen mit ggf. im Verein eingesetzten Honoratioren
oder eines Geschäftsführers auszuarbeiten und zu
unterzeichnen. Hierbei hat er die gesetzlichen und
steuerlichen Vorgaben zu beachten.
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Der stellvertretende Vorsitzende
(nachfolgend 2V genannt)
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Der 2V übernimmt bei
Abwesenheit oder Verhinderung des 1V alle nachfolgend
aufgeführten Pflichten des 1V.: § 1.1.a; § 1.1.b; § 1.1.c; §
1.1.d; § 1.1.e; § 1.1.f;
-
Der 2V übernimmt bei den
Vorstandsitzungen sowie bei den Mitgliederversammlungen die
Protokollführung. Die Protokolle sind spätestens nach 10
Tagen dem 1V zur weiteren Verwendung per Email zuzusenden.
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Der 2V übernimmt die
Organisation aller außersportlichen Maßnahmen wie Feste,
außersportliche Leistungen bei Sportveranstaltungen,
innerhalb des Vereins. Er kann hierzu temporär eine
Arbeitsgruppe benennen, die aus Mitgliedern und
Nichtmitgliedern bestehen kann und mit ihm zusammen die
notwendigen Maßnahmen organisiert und durchführt, dies in
enger Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand.
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Der Schatzmeister (nachfolgend
SM genannt) hat folgende Aufgaben zu übernehmen:
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Der SM prüft nach der
sachlichen Prüfung durch den 1V; bzw. 2V die rechnerische
Richtigkeit aller Kostenbelege, Rechnungen und Abrechnungen
jeder Art und bestätigt dies durch seine Unterschrift auf
dem entsprechenden Beleg.
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Der SM nimmt aus dem
Vereinsvermögen nach der sachlichen Prüfung durch den 1V,
bzw. 2V, sowie seiner rechnerischen Prüfung alle notwendigen
Auszahlungen vor.
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Der SM verbucht alle Ein-
und Auszahlungen aus dem Vereinsvermögen nach einem
festgelegten Kontenplan in einem EDV-Finanzbuch. Die
Buchungen sind zeitnah auszuführen.
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Der SM fertigt jeweils zur
letzten Vorstandsitzung eines Geschäftsjahres einen
Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr an. In diesem
sind alle voraussichtlichen Aus- und Einnahmen zu erfassen.
Der Vorstand entscheidet über den Haushaltsplan.
-
Der SM terminiert mindestens
drei Wochen vor einer Mitgliederversammlung eine
Kassenprüfung. Er lädt hierzu die beiden gewählten
Kassenprüfer sowie den 1V ein.
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Der SM fertigt zu den
Mitgliederversammlungen einen detaillierten Kassenbericht
an, in dem die gesamten Aus- und Einnahmen des abgelaufenen
Geschäftsjahres sowie die Jahresbilanzen aufgeführt und
ersichtlich sind. Den Kassenbericht trägt der SM der
Versammlung vor.
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Der SM führt zu dem
EDV-Finanzbuch ein Buchungsjournal. Alle Originalbelege
sowie die Original-Bankauszüge aller Bankkonten werden von
ihm verwaltet.
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Der SM fertigt zu jeder
Vorstandsitzung eine Ausgaben / Einnahmenübersicht an, aus
der ein Soll / Ist – Vergleich des derzeitigen Finanzstatus
ersichtlich sein muss. Er gibt dem Vorstand eine genaue
Übersicht der liquiden Mittel.
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Der Leiter Breitensport
(nachfolgend LB gebannt) hat die folgenden Aufgaben zu
übernehmen:
-
Der LB vertritt die
Interessen des Breitensportausschusses innerhalb des
Vereinsvorstandes.
-
Der LB bildet nach seiner
Wahl bei der Mitgliederversammlung seinen Ausschuss nach §
21. Abs. 2) der Satzung, wobei aus jedem übergeordnetem
Breitensportangebot (siehe Organisationsplan) mindestens ein
Vertreter im Ausschuss vertreten sein muss. Außerdem muss
der Jugendleiter dem Ausschuss angehören.
-
Spätestens drei Wochen nach
seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
-
Der LB lädt mindestens
dreimal jährlich zu einer Breitensport-Ausschusssitzung ein.
Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter
Angabe der Tagesordnung schriftlich an die
Ausschussmitglieder.
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Der Leiter Wettkampfsport
(nachfolgend LW genannt) hat die folgenden Aufgaben zu
übernehmen:
-
Der LW vertritt die
Interessen des Wettkampfsportausschusses innerhalb des
Vereinsvorstandes.
-
Der LW bildet nach seiner
Wahl bei der Mitgliederversammlung seinen Ausschuss nach §
21. Abs. 1) der Satzung, wobei aus jedem übergeordnetem
Wettkampfsportangebot (siehe Organisationsplan) mindestens
ein Vertreter im Ausschuss vertreten sein muss. Außerdem
muss der Jugendleiter dem Ausschuss angehören.
-
Spätestens drei Wochen nach
seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
-
Der LW lädt mindestens
zweimal jährlich zu einer Spielausschusssitzung ein. Die
Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe
der Tagesordnung schriftlich an die Ausschussmitglieder.
-
Der LW benennt je angebotene
Wettkampfsportart aus dem SpA eine Verbindungsperson, die
das Bindeglied zu den entsprechenden Sport-Fachverbänden
bildet.
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Der Jugendleiter (nachfolgend LJ
genannt) hat die folgenden Aufgaben zu übernehmen:
-
Der LJ vertritt die
Interessen aller jugendlichen Vereinsmitglieder innerhalb
des Vereinsvorstandes.
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Der LJ bildet nach seiner
Wahl bei der Mitgliederversammlung seinen Ausschuss nach §
21. Abs. 3) der Satzung, wobei aus jedem Sportangebot an dem
jugendliche Vereinsmitglieder teilnehmen (siehe
Organisationsplan), mindestens ein Vertreter im Ausschuss
vertreten sein muss. Dies können jugendliche Mitglieder die
das 16. Lebensjahr vollendet haben oder erwachsene
Mitglieder z.B. Trainer oder Betreuer sein.
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Spätestens drei Wochen nach
seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
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Der LJ lädt mindestens
zweimal jährlich zu einer Jugendausschusssitzung ein. Die
Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe
der Tagesordnung schriftlich an die Ausschussmitglieder.
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Der LJ ist Ansprechpartner
für Eltern und Erziehungsberechtigte aller jugendlichen
Sportler innerhalb des Vereins.
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Der LJ benennt ggf. je
angebotene Wettkampfsportart aus dem JA eine
Verbindungsperson, die das Bindeglied zu den entsprechenden
Sport-Fachverbänden bildet.
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Der Pressekoordinator
(nachfolgend LP genannt) hat die folgenden Aufgaben zu
übernehmen:
-
Der LP ist für jegliche
Außendarstellung des Vereins verantwortlich. Er vertritt den
Presseausschuss innerhalb des Vorstands.
-
Der LP bildet nach seiner
Wahl bei der Mitgliederversammlung seinen Ausschuss nach §
21. Abs. 4) der Satzung. Er kann innerhalb dieses
Ausschusses Aufgaben verteilen und Zuständigkeitsbereiche
definieren. Die genauen Aufgaben sind nachfolgend unter
„Ausschüsse“ gelistet.
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Spätestens drei Wochen nach
seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
-
Der LP lädt mindestens
dreimal jährlich zu einer Presseausschusssitzung ein. Die
Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe
der Tagesordnung schriftlich an die Ausschussmitglieder.
§ 2. Die
Ausschüsse haben die Aufgabe, den Vereinsvorstand zu entlasten. Sie
erarbeiten innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche funktionsfähige
Möglichkeiten um den Sportbetrieb oder Organisationskomplexe
innerhalb des Vereins zu installieren, zu erhalten und weiter zu
verbessern. Die Ausschüsse können um fachspezifische Aufgaben besser
bearbeiten zu können auch weitere Arbeitsgruppen bilden, die dem
entsprechenden Ausschuss zuarbeiten. Die Ausschüsse werden nicht
durch die Mitgliederversammlung gewählt, sondern durch die
entsprechenden Fachleiter temporär benannt. Die Ausschüsse haben im
Einzelnen die nachfolgenden Aufgaben:
-
Der Breitensportausschuss
(nachfolgend BA genannt) hat die folgende Aufgaben zu
übernehmen:
a.
Der BA organisiert den
Sportbetrieb aller Breitensportangebote des Vereins.
b.
Der BA organisiert in
Zusammenarbeit mit den Übungsleitern die Trainings/Übungseinheiten
und Kurse der angebotenen Breitensportarten wie Hallentermine und
Trainingspläne.
c.
Der BA organisiert das
Übungsleiterwesen bzw. den Einsatz von Kursleitern innerhalb der
angebotenen Breitensportarten. Er prüft hierbei, ob die Übungsleiter
und Kursleiter fachlich geeignet sind.
d.
Der BA überwacht das
Einhalten einer einmal jährlichen fachbezogenen Weiterbildung aller
im Breitensport eingesetzten Übungsleiter und Kursleiter. Er ist
ggf. bei der Suche nach geeigneten Fortbildungsmaßnahmen behilflich.
e.
Der BA sorgt für die
notwendigen Sportgeräte und Hilfsmittel und ggf. Genehmigungen die
zur Ausübung der jeweiligen Breitensportarten notwendig sind.
f.
Der BA sucht nach
weiteren Breitensportarten die dem SSV angegliedert werden können
mit dem Ziel ein noch größeres Breitensportspektrum anbieten zu
können und somit eine Mitgliedermaximierung zu erreichen.
g.
Der BA gibt an den
Presseausschuss Informationen weiter um notwendige Werbemaßnahmen
für die Breitensportarten in den Medien schalten zu können.
-
Der Spielausschuss (nachfolgend
SpA genannt) hat die folgende Aufgaben zu übernehmen:
a.
Der SpA organisiert
den gesamten Spielbetrieb aller Wettkampfsportangebote des Vereins.
b.
Der SpA organisiert
alle notwendigen Maßnahmen, die zu einem geordneten
Wettkampf-Sportbetrieb im Aktiven- sowie auch im Nachwuchsbereich
notwendig sind. Dies sind im einzelnen: Mannschaften
zusammenstellen, Mannschaften und Einzelsportler zur Spielrunde der
Fachverbände oder zu deren Turnieren melden, wobei die
entsprechenden Termine und Richtlinien der Fachverbände zu beachten
sind, den Spielbetrieb überwachen, Hallentermine für Heimspiele
organisieren, Spielpläne aufstellen und an die Sportler
weiterleiten.
c.
Der SpA organisiert
das Trainings- und Übungsleiterwesen innerhalb der angebotenen
Wettkampfsportarten. Er prüft hierbei, ob die Übungsleiter und
Trainer fachlich geeignet sind.
d.
Der SpA überwacht das
Einhalten einer einmal jährlichen fachbezogenen Weiterbildung aller
im Wettkampfsport eingesetzten Übungsleiter und Trainer. Er ist ggf.
bei der Suche nach geeigneten Fortbildungsmaßnahmen behilflich.
e.
Der SpA sorgt für die
notwendigen Sportgeräte und Hilfsmittel, die zur Ausübung der
jeweiligen Wettkampfsportarten notwendig sind.
f.
Der SpA animiert die
Sportler auch zu einer Schieds- bzw. Kampfrichterausbildung in den
angebotenen Sportarten.
g.
Der SpA gibt an den
Presseausschuss Informationen weiter um notwendige Werbemaßnahmen
für die Wettkampfsportarten in den Medien schalten zu können.
-
Der Jugendausschuss (nachfolgend
JA genannt) hat die folgende Aufgaben zu übernehmen:
a.
Der JA vertritt die
Interessen aller minderjährigen Mitglieder innerhalb des Vereins
b.
Der JA überwacht den
Spielbetrieb im Breitensport- sowie Wettkampfsport, an dem
jugendliche Sportler teilnehmen. Hierbei überwacht er insbesondere
das Einhalten von Richtlinien, die dem Schutze der jugendlichen
Sportler dienen.
c.
Der JA strebt in
Zusammenarbeit mit den Jugendtrainern eine Verbesserung oder
Optimierung der Trainings- und Wettkampfqualität an.
d.
Der JA organisiert
außersportliche Veranstaltungen, die dem gesellschaftlichen
Zusammenleben aller jugendlichen Mitglieder dienen.
e.
Der JA gibt an den
Presseausschuss Informationen weiter um notwendige Werbemaßnahmen
für den Jugendsport in den Medien schalten zu können.
-
Der Presseausschuss (nachfolgend
PA genannt) hat die folgende Aufgaben zu übernehmen:
f.
Der PA organisiert die
gesamte Außendarstellung des Vereins
g.
Der PA veröffentlicht
nach vorheriger Prüfung zeitnah Berichte aus dem gesamten
Vereinsgeschehen in den regionalen Medien. Diese können durch
Ausschussmitglieder oder andere Vereinsmitglieder angefertigt sein.
h.
Der PA organisiert die
notwendigen Schnittstellen zu allen Medien bei Großveranstaltungen,
die durch den Verein ausgerichtet werden.
i.
Der PA pflegt die
vereinseigenen Internetseiten. Er hält diese auf möglichst aktuellem
Stand.
j.
Der PA übernimmt die
Organisation, die zum Erscheinen des jährlichen Vereinsheftes
notwenig sind.
k.
Der PA veröffentlicht
notwendige Werbemaßnahmen, die durch andere Vereinsausschüsse an ihn
weitergeleitet werden nach Absprache mit diesen in den
entsprechenden Medien.
l.
Der PA veröffentlicht
regelmäßig ein vereinsinternes Infoblatt, in dem die Mitglieder sich
über alle Neuigkeiten informieren können. Das Infoblatt wird durch
den PA durch Auslage in den Trainingseinheiten aller Sportgruppen
verteilt.
Diese Geschäftsordnung ist
Bestandteil der Satzung des SSV Heiligenwald e.V. in ihrer
Neufassung vom 12.05.2006.
Sie ist in der ordentlichen
Mitgliederversammlung vom 12.05.2006 beschlossen und genehmigt.
Schiffweiler – Heiligenwald, den
12.05.2006
Für die Richtigkeit:
………………………..
…………………...
1.
Vorsitzender
Protokollführer
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