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			SACHSENKREUZ-SPORTVEREIN HEILIGENWALD  e.V. 
			
			
			  
			
			
			  
			
			GESCHÄFTSORDNUNG
			
			
			  
			
			
			  
			I. Allgemeiner Teil:
			
			
			  
			
			
			Diese Geschäftsordnung ist 
			Bestandteil der Satzung des Sachsenkreuz-Sportverein Heiligenwald 
			e.V. Die Grundlage dieser Ordnung ergibt sich aus § 3. Absatz 4) a. 
			sowie § 27. Absatz 1) der vorgenannten Satzung. 
			
			
			  
			
			
			Diese Geschäftsordnung regelt die 
			Aufgaben und Pflichten aller Organe des SSV Heiligenwald, sofern sie 
			nicht ausdrücklich in der vorgenannten Satzung bereits eindeutig 
			geregelt sind. Sie soll Grundlage für eine reibungslose und 
			zweckmäßige Zusammenarbeit aller Vereinsorgane sein.  
			
			
			  
			
			
			II. Aufgaben und 
			Pflichten der Organe: 
			
			
			  
			§ 1.  Die 
			Vorstandsmitglieder und Ausschussvorsitzende haben bedingt durch die 
			Übernahme ihrer vereinsinternen Ämter eine besondere Verantwortung 
			sowie Fürsorgepflicht gegenüber allen Vereinsmitgliedern. Um dieser 
			Verantwortung gerecht werden zu können, sind die nachfolgenden 
			Einzelaufgaben zu übernehmen: 
			
			
			  
			
				- 
				
				Der Vereinsvorsitzende 
				(nachfolgend 1V genannt) hat folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 1V hat den Verein nach 
					Außen hin zu repräsentieren und zu vertreten. Dies 
					insbesondere zu Sitzungen, Besprechungen oder anderen 
					Veranstaltungen an denen Personen aus Politik, der 
					übergeordneten Sportbünde oder anderer Körperschaften wie 
					andere Vereine teilnehmen. Kann der 1V an einem solchen 
					Termin nicht teilnehmen, wird er durch den stellvertretenden 
					Vorsitzenden vertreten. Der 1V hat dies dann zu 
					organisieren.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 1V fertigt zu Beginn 
					eines jeden Kalenderjahres einen Rahmenterminplan an, in dem 
					die wichtigsten Termine wie Mitgliederversammlung, 
					Vorstandsitzungen, Großveranstaltungen, Vereinsfeste 
					terminlich eingeplant sind. Dieser Plan ist auf den 
					Internetseiten des Vereins von ihm zu veröffentlichen und 
					aktuell zu halten.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 1V organisiert die 
					jährliche Mitgliederversammlung. Er sorgt für die 
					rechtzeitige Einladung der Mitglieder, organisiert den 
					Versammlungsort und fertigt einen schriftlichen 
					Rechenschaftsbericht für den geschäftsführenden Vorstand an. 
					Er leitet die Versammlung. 
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 1V hat rechtzeitig 
					(mind. 14 Tage vor dem Termin) mit einer entsprechenden 
					Tagesordnung und unter Angabe des Sitzungslokales zu den 
					Vorstandsitzungen schriftlich einzuladen. Diese Einladung 
					kann per Email erfolgen.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 1V hat alle notwendigen 
					Verwaltungsaufgaben, die für eine reibungslose 
					Vereinsführung notwendig sind, wie interne sowie externe 
					Kommunikation, interner Informationsaustausch, 
					Mitgliederverwaltung, notwendige Mitgliederauswertungen, 
					behördliche, verwaltungstechnische sowie 
					versicherungstechnische Meldungen,  Anträge und Maßnahmen 
					fristgerecht auszuführen. Weiterhin hat er eine lückenlose 
					Vereinsdokumentation zu führen und zu archivieren. 
					
					
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 1V prüft alle 
					Kostenbelege, Rechnungen, Abrechnungen jeglicher Art, die 
					aus Haushaltsmitteln des Vereins ausgezahlt werden sollen 
					auf die sachliche Richtigkeit. Die Belege sind nach der 
					Prüfung mit einem Buchungsvermerk (Angabe der zu belastenden 
					Kostenstelle) sowie der Unterschrift für die sachliche 
					Richtigkeit an den Schatzmeister zur Auszahlung weiter zu 
					leiten.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 1V hat sich im Bereich 
					der gesetzlichen, versicherungstechnischen  und 
					behördlichen  Vorschriften, die den Verein betreffen auf dem 
					aktuellen Kenntnisstand zu halten. Dies durch angebotene 
					Fortbildungskurse z.B. beim LSVS. Er hat den 
					stellvertretenden Vorsitzenden zeitnah über Änderungen und 
					Neuerungen zu unterrichten.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 1V hat Verträge und/oder 
					Vereinbarungen mit Dritten, wie z.B. Trainervereinbarungen, 
					Vereinbarungen mit ggf. im Verein eingesetzten Honoratioren 
					oder eines Geschäftsführers auszuarbeiten und zu 
					unterzeichnen. Hierbei hat er die gesetzlichen und 
					steuerlichen Vorgaben zu beachten.
 
				 
			 
			
			
			  
			
			
			  
			
				- 
				
				Der stellvertretende Vorsitzende 
				(nachfolgend 2V genannt)
 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 2V übernimmt bei 
					Abwesenheit oder Verhinderung des 1V alle nachfolgend 
					aufgeführten Pflichten des 1V.: § 1.1.a; § 1.1.b; § 1.1.c; § 
					1.1.d; § 1.1.e; § 1.1.f;
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 2V übernimmt bei den 
					Vorstandsitzungen sowie bei den Mitgliederversammlungen  die 
					Protokollführung. Die Protokolle sind spätestens nach 10 
					Tagen dem 1V zur weiteren Verwendung per Email zuzusenden.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der 2V übernimmt die 
					Organisation aller außersportlichen Maßnahmen wie Feste, 
					außersportliche Leistungen bei Sportveranstaltungen, 
					innerhalb des Vereins. Er kann hierzu temporär eine 
					Arbeitsgruppe benennen, die aus Mitgliedern und 
					Nichtmitgliedern bestehen kann und mit ihm zusammen die 
					notwendigen Maßnahmen organisiert und durchführt, dies in 
					enger Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				- 
				
				Der Schatzmeister (nachfolgend 
				SM genannt) hat folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der SM prüft nach der 
					sachlichen Prüfung durch den 1V; bzw. 2V die rechnerische 
					Richtigkeit aller Kostenbelege, Rechnungen und Abrechnungen 
					jeder Art und bestätigt dies durch seine Unterschrift auf 
					dem entsprechenden Beleg.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der SM nimmt aus dem 
					Vereinsvermögen nach der sachlichen Prüfung durch den 1V, 
					bzw. 2V, sowie seiner rechnerischen Prüfung alle notwendigen 
					Auszahlungen vor.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der SM verbucht alle Ein- 
					und Auszahlungen aus dem Vereinsvermögen nach einem 
					festgelegten Kontenplan in einem EDV-Finanzbuch. Die 
					Buchungen sind zeitnah auszuführen.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der SM fertigt jeweils zur 
					letzten Vorstandsitzung eines Geschäftsjahres einen 
					Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr an. In diesem 
					sind alle voraussichtlichen Aus- und Einnahmen zu erfassen. 
					Der Vorstand entscheidet über den Haushaltsplan.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der SM terminiert mindestens 
					drei Wochen vor einer Mitgliederversammlung eine 
					Kassenprüfung. Er lädt hierzu die beiden gewählten 
					Kassenprüfer sowie den 1V ein.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der SM fertigt zu den 
					Mitgliederversammlungen einen detaillierten Kassenbericht 
					an, in dem die gesamten Aus- und Einnahmen des abgelaufenen 
					Geschäftsjahres sowie die Jahresbilanzen aufgeführt und 
					ersichtlich sind. Den Kassenbericht trägt der SM der 
					Versammlung vor. 
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der SM führt zu dem 
					EDV-Finanzbuch ein Buchungsjournal. Alle Originalbelege 
					sowie die Original-Bankauszüge aller Bankkonten werden von 
					ihm verwaltet.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der SM fertigt zu jeder 
					Vorstandsitzung eine Ausgaben / Einnahmenübersicht an, aus 
					der ein Soll / Ist – Vergleich des derzeitigen Finanzstatus 
					ersichtlich sein muss. Er gibt dem Vorstand eine genaue 
					Übersicht der liquiden Mittel.
 
				 
			 
			
			
			  
			
			
			  
			
				- 
				
				Der Leiter Breitensport 
				(nachfolgend LB gebannt) hat die folgenden Aufgaben zu 
				übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LB vertritt die 
					Interessen des Breitensportausschusses innerhalb des 
					Vereinsvorstandes.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LB bildet nach seiner 
					Wahl bei der Mitgliederversammlung seinen Ausschuss nach § 
					21. Abs. 2) der Satzung, wobei aus jedem übergeordnetem 
					Breitensportangebot (siehe Organisationsplan) mindestens ein 
					Vertreter im Ausschuss vertreten sein muss. Außerdem muss 
					der Jugendleiter dem Ausschuss angehören.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Spätestens drei Wochen nach 
					seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LB lädt mindestens 
					dreimal jährlich zu einer Breitensport-Ausschusssitzung ein. 
					Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter 
					Angabe der Tagesordnung schriftlich an die 
					Ausschussmitglieder.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				- 
				
				Der Leiter Wettkampfsport 
				(nachfolgend LW genannt) hat die folgenden Aufgaben zu 
				übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LW vertritt die 
					Interessen des Wettkampfsportausschusses innerhalb des 
					Vereinsvorstandes.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LW bildet nach seiner 
					Wahl bei der Mitgliederversammlung seinen Ausschuss nach § 
					21. Abs. 1) der Satzung, wobei aus jedem übergeordnetem 
					Wettkampfsportangebot (siehe Organisationsplan) mindestens 
					ein Vertreter im Ausschuss vertreten sein muss. Außerdem 
					muss der Jugendleiter dem Ausschuss angehören.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Spätestens drei Wochen nach 
					seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LW lädt mindestens 
					zweimal jährlich zu einer Spielausschusssitzung ein. Die 
					Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe 
					der Tagesordnung schriftlich an die Ausschussmitglieder.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LW benennt je angebotene 
					Wettkampfsportart aus dem SpA eine Verbindungsperson, die 
					das Bindeglied zu den entsprechenden Sport-Fachverbänden 
					bildet.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				- 
				
				Der Jugendleiter (nachfolgend LJ 
				genannt) hat die folgenden Aufgaben zu übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LJ vertritt die 
					Interessen aller jugendlichen Vereinsmitglieder innerhalb 
					des Vereinsvorstandes.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LJ bildet nach seiner 
					Wahl bei der Mitgliederversammlung seinen Ausschuss nach § 
					21. Abs. 3) der Satzung, wobei aus jedem Sportangebot an dem 
					jugendliche Vereinsmitglieder teilnehmen (siehe 
					Organisationsplan), mindestens ein Vertreter im Ausschuss 
					vertreten sein muss. Dies können jugendliche Mitglieder die 
					das 16. Lebensjahr vollendet haben oder erwachsene 
					Mitglieder z.B. Trainer oder Betreuer sein.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Spätestens drei Wochen nach 
					seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LJ lädt mindestens 
					zweimal jährlich zu einer Jugendausschusssitzung ein. Die 
					Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe 
					der Tagesordnung schriftlich an die Ausschussmitglieder.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LJ ist Ansprechpartner 
					für Eltern und Erziehungsberechtigte aller jugendlichen 
					Sportler innerhalb des Vereins.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LJ benennt ggf. je 
					angebotene Wettkampfsportart aus dem JA eine 
					Verbindungsperson, die das Bindeglied zu den entsprechenden 
					Sport-Fachverbänden bildet.
 
				 
			 
			
			
			  
			
			
			  
			
				- 
				
				Der Pressekoordinator 
				(nachfolgend LP genannt) hat die folgenden Aufgaben zu 
				übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LP ist für jegliche 
					Außendarstellung des Vereins verantwortlich. Er vertritt den 
					Presseausschuss innerhalb des Vorstands.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LP bildet nach seiner 
					Wahl bei der Mitgliederversammlung seinen Ausschuss nach § 
					21. Abs. 4) der Satzung. Er kann innerhalb dieses 
					Ausschusses Aufgaben verteilen und Zuständigkeitsbereiche 
					definieren. Die genauen Aufgaben sind nachfolgend unter 
					„Ausschüsse“ gelistet.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Spätestens drei Wochen nach 
					seiner Wahl teilt er dem 1V namentlich seinen Ausschuss mit.
 
				 
			 
			
			
			  
			
				
					- 
					
					Der LP lädt mindestens 
					dreimal jährlich zu einer Presseausschusssitzung ein. Die 
					Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe 
					der Tagesordnung schriftlich an die Ausschussmitglieder.
 
				 
			 
			
			
			  
			§ 2.  Die 
			Ausschüsse haben die Aufgabe, den Vereinsvorstand zu entlasten. Sie 
			erarbeiten innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche funktionsfähige 
			Möglichkeiten um den Sportbetrieb oder Organisationskomplexe 
			innerhalb des Vereins zu installieren, zu erhalten und weiter zu 
			verbessern. Die Ausschüsse können um fachspezifische Aufgaben besser 
			bearbeiten zu können auch weitere Arbeitsgruppen bilden, die dem 
			entsprechenden Ausschuss zuarbeiten. Die Ausschüsse werden nicht 
			durch die Mitgliederversammlung gewählt, sondern  durch die 
			entsprechenden Fachleiter temporär benannt. Die Ausschüsse haben im 
			Einzelnen die nachfolgenden Aufgaben: 
			  
			  
			
				- 
				
				Der Breitensportausschuss 
				(nachfolgend BA genannt) hat die folgende Aufgaben zu 
				übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
			
			a.      
			Der BA organisiert den 
			Sportbetrieb aller Breitensportangebote des Vereins. 
			
			
			  
			
			
			b.      
			Der BA organisiert in 
			Zusammenarbeit mit den Übungsleitern die Trainings/Übungseinheiten 
			und Kurse der angebotenen Breitensportarten wie Hallentermine und 
			Trainingspläne. 
			
			
			  
			
			
			c.      
			Der BA organisiert das 
			Übungsleiterwesen bzw. den Einsatz von Kursleitern innerhalb der 
			angebotenen Breitensportarten. Er prüft hierbei, ob die Übungsleiter 
			und Kursleiter fachlich geeignet sind. 
			
			
			  
			
			
			d.      
			Der BA überwacht das 
			Einhalten einer einmal jährlichen fachbezogenen Weiterbildung aller 
			im Breitensport eingesetzten Übungsleiter und Kursleiter. Er ist 
			ggf. bei der Suche nach geeigneten Fortbildungsmaßnahmen behilflich. 
			
			
			  
			
			
			e.      
			Der BA sorgt für die 
			notwendigen Sportgeräte und Hilfsmittel und ggf. Genehmigungen die 
			zur Ausübung der jeweiligen Breitensportarten notwendig sind. 
			
			
			  
			
			
			f.        
			Der BA sucht nach 
			weiteren Breitensportarten die dem SSV angegliedert werden können 
			mit dem Ziel ein noch größeres Breitensportspektrum anbieten zu 
			können und somit eine Mitgliedermaximierung zu erreichen. 
			
			
			  
			
			
			g.      
			Der BA gibt an den 
			Presseausschuss Informationen weiter um notwendige Werbemaßnahmen 
			für die Breitensportarten in den Medien schalten zu können. 
			
			
			  
			
			
			  
			
			
			  
			
				- 
				
				Der Spielausschuss (nachfolgend 
				SpA genannt) hat die folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
			
			a.      
			Der SpA organisiert 
			den gesamten Spielbetrieb aller Wettkampfsportangebote des Vereins. 
			
			
			  
			
			
			b.      
			Der SpA organisiert 
			alle notwendigen Maßnahmen, die zu einem geordneten 
			Wettkampf-Sportbetrieb im Aktiven- sowie auch im Nachwuchsbereich 
			notwendig sind. Dies sind im einzelnen: Mannschaften 
			zusammenstellen, Mannschaften und Einzelsportler zur Spielrunde der 
			Fachverbände oder zu deren Turnieren melden, wobei die 
			entsprechenden Termine und Richtlinien der Fachverbände zu beachten 
			sind,  den Spielbetrieb überwachen, Hallentermine für Heimspiele 
			organisieren, Spielpläne aufstellen und an die Sportler 
			weiterleiten. 
			
			
			  
			
			
			c.      
			Der SpA organisiert 
			das Trainings- und Übungsleiterwesen innerhalb der angebotenen 
			Wettkampfsportarten. Er prüft hierbei, ob die Übungsleiter und 
			Trainer fachlich geeignet sind. 
			
			
			  
			
			
			d.      
			Der SpA überwacht das 
			Einhalten einer einmal jährlichen fachbezogenen Weiterbildung aller 
			im Wettkampfsport eingesetzten Übungsleiter und Trainer. Er ist ggf. 
			bei der Suche nach geeigneten Fortbildungsmaßnahmen behilflich. 
			
			
			  
			
			
			e.      
			Der SpA sorgt für die 
			notwendigen Sportgeräte und Hilfsmittel, die zur Ausübung der 
			jeweiligen Wettkampfsportarten notwendig sind. 
			
			
			  
			
			
			f.        
			Der SpA animiert die 
			Sportler auch zu einer Schieds- bzw. Kampfrichterausbildung in den 
			angebotenen Sportarten. 
			
			
			  
			
			
			g.      
			Der SpA gibt an den 
			Presseausschuss Informationen weiter um notwendige Werbemaßnahmen 
			für die Wettkampfsportarten in den Medien schalten zu können. 
			
			
			  
			
				- 
				
				Der Jugendausschuss (nachfolgend 
				JA genannt) hat die folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
			
			a.      
			Der JA vertritt die 
			Interessen aller minderjährigen Mitglieder innerhalb des Vereins
			 
			
			
			  
			
			
			b.      
			Der JA überwacht den 
			Spielbetrieb im Breitensport- sowie Wettkampfsport, an dem 
			jugendliche Sportler teilnehmen. Hierbei überwacht er insbesondere 
			das Einhalten von Richtlinien, die dem Schutze der jugendlichen 
			Sportler dienen.  
			
			
			  
			
			
			c.      
			Der JA strebt in 
			Zusammenarbeit mit den Jugendtrainern eine Verbesserung oder 
			Optimierung der Trainings- und Wettkampfqualität an.  
			
			
			  
			
			
			d.      
			Der JA organisiert 
			außersportliche Veranstaltungen, die dem gesellschaftlichen 
			Zusammenleben aller jugendlichen Mitglieder dienen.  
			
			
			  
			
			
			e.      
			Der JA gibt an den 
			Presseausschuss Informationen weiter um notwendige Werbemaßnahmen 
			für den Jugendsport in den Medien schalten zu können. 
			
			
			  
			
			
			  
			
				- 
				
				Der Presseausschuss (nachfolgend 
				PA genannt) hat die folgende Aufgaben zu übernehmen:
 
			 
			
			
			  
			
			
			f.        
			Der PA organisiert die 
			gesamte Außendarstellung des Vereins  
			
			
			  
			
			
			g.      
			Der PA veröffentlicht 
			nach vorheriger Prüfung zeitnah Berichte aus dem gesamten 
			Vereinsgeschehen in den regionalen Medien. Diese können durch 
			Ausschussmitglieder oder andere Vereinsmitglieder angefertigt sein.
			 
			
			
			  
			
			
			h.      
			Der PA organisiert die 
			notwendigen Schnittstellen zu allen Medien bei Großveranstaltungen, 
			die durch den Verein ausgerichtet werden. 
			
			
			  
			
			
			i.        
			Der PA pflegt die 
			vereinseigenen Internetseiten. Er hält diese auf möglichst aktuellem 
			Stand. 
			
			
			  
			
			
			j.        
			Der PA übernimmt die 
			Organisation, die zum Erscheinen des jährlichen Vereinsheftes 
			notwenig sind. 
			
			
			  
			
			
			k.      
			Der PA veröffentlicht 
			notwendige Werbemaßnahmen, die durch andere Vereinsausschüsse an ihn 
			weitergeleitet werden nach Absprache mit diesen in den 
			entsprechenden Medien. 
			
			
			  
			
			
			l.        
			Der PA veröffentlicht 
			regelmäßig ein vereinsinternes Infoblatt, in dem die Mitglieder sich 
			über alle Neuigkeiten  informieren können. Das Infoblatt wird durch 
			den PA durch Auslage in den Trainingseinheiten aller Sportgruppen 
			verteilt. 
			
			
			  
			
			
			  
			
			
			  
			
			
			  
			
			
			Diese Geschäftsordnung ist 
			Bestandteil der Satzung des SSV Heiligenwald e.V. in ihrer 
			Neufassung vom 12.05.2006. 
			
			
			Sie ist in der ordentlichen 
			Mitgliederversammlung vom 12.05.2006 beschlossen und genehmigt. 
			
			
			  
			
			
			  
			
			
			Schiffweiler – Heiligenwald, den 
			12.05.2006  
			
			
			  
			
			
			  
			
			
			  
			
			
			Für die Richtigkeit: 
			
			
			  
			
			
			  
			
			
			  
			
			
			
			………………………..                                                               
			…………………... 
			
			
			1. 
			Vorsitzender                                                                        
			Protokollführer 
			 |